Etwas ungewöhnlich startete am Montag die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer am Mosbacher Landgericht. Statt wie üblich mit der Anklageverlesung zu beginnen, machte zunächst der Angeklagte Aussagen zur eigenen Person. Der Grund für diese Vorgehensweise lag in der Aufsplittung der Verhandlung. Bereits vor 14 Tagen war am Landgericht lediglich die Anklage durch den Oberstaatsanwalt verlesen
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