wertheim. Wegen Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Wertheim verurteile einen 38-jährigen Mann wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 30 mal zehn Euro. Grund war ein Schlag in das Gesicht seiner ehemaligen Lebensgefährtin.
Der Angeklagte hatte im Januar die beiden gemeinsamen Kinder besucht, die bei der Mutter lebten. Laut der Geschädigten gab es Streit. Während er ein Kind auf dem Arm hatte, sei es in der Küche zum Schlag gekommen.
Ein drittes 15-jähriges Kind der Geschädigten hörte nach eigenen Angaben im Wohnzimmer ein Klatschen. Die Mutter habe ihr den Auftrag gegeben, die Polizei zu rufen. Der Schlag führte im Gesicht der Frau zu einer Rötung und leichten Schwellung.
Langes Strafregister
Der Beschuldigte schilderte seine Sicht der damaligen Situation in einem ausgiebigen Redeschwall. Andere ließ er kaum zu Wort kommen. Bis zu dem Vorfall habe man mehr oder weniger zusammengelebt. Außerdem habe er die Geschädigte nur mit der Außenseite der Fingerspitzen erwischt.
Der Angeklagte hat im Strafregister bereits 30 Einträge. Das Gericht beschränkte sich auf die Verlesung ab der Nummer 19. Diese betreffen den Zeitraum der die letzten zehn Jahre. Es geht um Fahren ohne Fahrerlaubnis (nicht anerkannter polnischer Führerschein), Körperverletzung, Beleidigung, Betrug und Unterschlagung. Der Mann war damals als Selbstständiger in der Kfz-Branche tätig. Teilweise musste er Strafen im Gefängnis absitzen.
Als seine derzeitige Tätigkeit gab der Beschuldigte "Krankenstand" an. Gelegentlich kaufe er alte Autos, repariere und fahre sie, bis er sie verkaufen könne.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm, vor, den Schlag zu bagatellisieren. Andererseits sei die Situation angespannt gewesen und ihr eine Provokation vorausgegangen. Unter Berücksichtigung der vielen Vorstrafen beantragte der Referendar eine Strafe von 70 mal 40 Euro.
Das Gericht wollte die vom Angeklagten geschilderte Vorgeschichte nicht ausschließen. Zuschlagen dürfe er aber nicht. Eine Einstellung des Verfahrens sei nicht möglich, nur eine niedrigere Strafe, so die Richterin. goe