Wertheim. Die Auswertung der Handydaten eines Verdächtigen im Neckar-Odenwald-Kreis durch die Polizei ergab Hinweise, dass er im Juni 2021 von einer Person in Freudenberg 3,7 Gramm Marihuana gekauft hat oder kaufen wollte.
Die Nachricht ging an die zuständigen Kollegen im Main-Tauber-Kreis. Am 31. August fand daraufhin in Freudenberg eine Wohnungsdurchsuchung statt. Dabei wurden von den Beamten 0,5 Gramm Haschisch gefunden.
Wegen unerlaubten Besitzes von Drogen in zwei Fällen erhielt der Freudenberger einen Strafbefehl über 20 Mal 50 Euro. Der 35-Jährige legte dagegen Einspruch ein, nahm diesen jetzt in einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim aber zurück.
Bei der Durchsuchung in Freudenberg wurden auch Marihuana-Antragungen festgestellt, eine Feinwaage, diverse Verpackungen sowie das Handy beschlagnahmt. Der Inhaber machte keine Angaben.
In der Verhandlung nun beim Wertheimer Amtsgericht brauchte der Verdächtige aus dem Neckar-Odenwald-Kreis nicht gehört zu werden. Das magere Ergebnis bezüglich der aufgefundenen Drogenmenge kommentierte ein Beamter mit den Worten: „Richtige Wohnung, falscher Zeitpunkt.“
Der Angeklagte verzichtete auf die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände mit Ausnahme des Handys. Das bekommt der Mann zurück. goe