Bei einer Gegenstimme votierten die Igersheimer Gemeinderäte am Donnerstag dafür, für das Grundstück Entengasse 20 der Kommune ein Vorkaufsrecht einzuräumen.
Igersheim. "Das Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden", so Bürgermeister Frank Menikheim in seinem Sachvortrag, "wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt." Hierzu sei der Verwendungszweck durch die Kommune klar zu nennen. Gemeinwohl stünde in dieser Angelegenheit über Einzelinteressen, denn die Gemeinde plane, so der Schultes, auf dem Areal eine Parkierungsfläche zu realisieren, unter anderem für den geplanten Kulturkeller und zudem als Ausgleich für voraussichtlich wegfallende Stellplätze durch die ins Auge gefasste Um- und Neugestaltung des Möhlerplatzes.
Gemischte Nutzung
Der Kulturkeller solle Raum für Kleinkunstveranstaltungen, Konzerte, Feiern, Vorträge, Ausstellungen und Präsentationen bieten, machte Frank Menikheim deutlich. Es sei eine gemischte Nutzung durch Bürger, Gäste, Vereine, Kommune und Direktvermarkter vorgesehen. Der Kulturkeller solle sich zu einer Örtlichkeit der Begegnung entwickeln und damit "zu einer Attraktivitätssteigerung der Gemeinde beitragen". "Das Projekt entspricht somit auch den festgelegten Sanierungszielen, da es unter anderem zur Stärkung der Ortsmitte beiträgt."
Der Ausbau der Kulturkellers habe in der Zwischenzeit begonnen. Mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme sowie mithin dem Bedarf an weiteren Parkmöglichkeiten, so der Schultes, sei in der ersten Jahreshälfte 2018 zu rechnen. Die Platzzahl im Keller betrage bei Reihenbestuhlung rund 200 Plätze. Dadurch werde ersichtlich, dass bei einer gut besuchten Veranstaltung im Kulturkeller auch zusätzliche Stellplätze erforderlich seien.
Außerdem werde es aller Voraussicht nach im Zuge einer anstehenden Um- und Neugestaltung des Möhlerplatzes zu einem Wegfall von Parkplätzen kommen, wodurch dann neue Abstellmöglichkeiten an anderer Stelle im Ortszentrum notwendig seien.
Die Umgestaltung des Möhlerplatzes und dessen Belebung, führte das Gemeindeoberhaupt weiter aus, sei eines der wichtigsten Sanierungsziele (Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum), das aber wahrscheinlich nur erreicht werden könne, wenn bisherige Parkplätze entfielen und diese Flächen umgewidmet werden könnten. An anderer Stelle müssten entsprechend neu Stellplätze angeboten werden.
Der von der Gemeinde verfolgte Erwerb des Areals Entengasse 20 diene also der Stärkung der Ortsmitte, der Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und bewirke zudem gestalterische und funktionale Verbesserungen im öffentlichen Bereich. Konfliktsituationen im Verkehr würden durch die Realisierung von Parkplätzen vermindert, Suchverkehr könne außerdem verringert werde. Durch bessere Abstellmöglichkeiten seien mehr Besucher und somit eine höhere Besucherfrequenz und deshalb eine Belebung einer attraktiver gestalteten Ortsmitte zu erwarten.
Aufgrund des ganzen Sachverhaltes werde im Übrigen klar, so der Igersheimer Rathauschef abschließend, dass die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt sei. "Die Ausübung orientiert sich auch den den Zielen der Sanierung und es werden keine von den Sanierungszielen abweichende Zwecke verfolgt. Im Zuge einer Abwägung muss man im Sanierungsgebiet also eindeutig zum Ergebnis kommen, dass die Beseitigung der städtebaulichen Missstände als allgemeines Oberziel der Sanierung höher zu gewichten ist, als die Nutzungsabsicht des Erwerbers", betonte Frank Menikheim.