In „roten Gebieten“ dürfen Landwirte nur noch 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs einsetzen. Der Neckar-Odenwald-Kreis ist von der neuen Verordnung bisher nicht betroffen.
Neckar-Odenwald-Kreis. Der Bundesrat hat der Neuregelung und damit einer Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. Daraus ergeben sich weitere Einschränkungen hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlich
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