Tauberbischofsheim. „In den letzten Wochen habe ich zahlreiche Gespräche geführt – besonders auch mit der Geschäftsführerin“, teilt Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Herrmann von der Würzburger Kanzlei HWR Insolvenzverwaltung auf Anfrage den Fränkischen Nachrichten mit.
Der erneute Lockdown habe die Geschäftsführerin jedoch dazu veranlasst, sich künftig um eine abhängige Beschäftigung zu bemühen, „da eine selbständige Tätigkeit im Bereich der Gastronomie derzeit mit zu vielen Risiken verbunden ist“, so Herrmann weiter.
Keinesfalls kurzfristig
Es gebe zwar Interessenten, die sich eine künftige Anmietung der Räume in der Tauberbischofsheimer Fußgängerzone vorstellen könnten. Dies werde aufgrund der Corona-Pandemie allerdings nicht kurzfristig erfolgen.
Da somit absehbar gewesen sei, dass eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter nicht möglich sein werde, „wurden die Arbeitsverhältnisse gekündigt“, lässt der Rechtsanwalt weiter wissen. Die ersten Angestellten scheiden somit zum 30. November des laufenden Jahres aus dem Unternehmen aus. „Dies wird dann voraussichtlich der letzte Verkaufstag sein.“ Ob die Schließung schon früher erfolgen muss, hänge davon ab, „wie die Angebote zur Abholung von Speisen während des Lockdowns von den Kunden angenommen werden“. Mit Schließung des Geschäftsbetriebs würden die Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, führt Stefan Herrmann weiter aus. Dies berechtige sie zum Bezug von Arbeitslosengeld (so genannte Gleichwohlgewährung).
Formal seien die Mitarbeiter aber noch beim insolventen Unternehmen angestellt, so dass auch ein Anspruch auf Zahlung des Differenzlohns bestehe. „Ob dieser befriedigt werden kann, hängt von der Höhe der Insolvenzmasse ab.“