Main-Tauber-Kreis. Ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion wurde im Main-Tauber-Kreis am Montag bestätigt. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Boxberg, ist Kontaktperson zu einem bekannten Fall und befindet sich in häuslicher Isolation.
Für die Kontaktpersonen der neu infizierten Person wird Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2864.
Mittlerweile sind 53 weitere und damit insgesamt 2560 Personen wieder genesen. Derzeit sind 260 Bürger aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 4, Assamstadt: 9, Bad Mergentheim: 82, Boxberg: 43 (+1), Creglingen: 3, Freudenberg: 8, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 4, Igersheim: 67, Königheim: 0, Külsheim: 5, Lauda-Königshofen: 12, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 4, Weikersheim: 6, Werbach: 0, Wertheim: 11 und Wittighausen: 0.
Das Gesundheitsamt hat am Montag zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Gestorbenen handelt sich um eine über 85-jährige Frau, die in einem Pflegeheim lebte, sowie um einen unter 70-jährigen Mann. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 44 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 24 im Januar dieses Jahres.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Montag, 25. Januar, bei 128,4. Eine Woche zuvor, am Montag, 18. Januar, betrug er 129,2. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (18. bis 24. Januar) je 100 000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.
Das Land Baden-Württemberg hat den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen verstärkt. Damit gilt eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen. Eine entsprechende Regelung wurde in die Corona-Verordnung aufgenommen.
Wie das Sozialministerium hierzu mitgeteilt hat, müssen vor dem Hintergrund des weiter dynamischen Infektionsgeschehens insbesondere ältere Menschen weiter bestmöglich geschützt werden, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen.
Gerade Alten- und Pflegeheime seien Brennpunkte der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund sei dort der Infektionsschutz verstärkt worden, damit Besuche und sozialer Kontakt auch in der Krise möglich bleiben.
Von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Januar 2021 wurden dem Landesgesundheitsamt in Baden-Württemberg insgesamt 140 Ausbrüche in Pflegeheimen mit 2545 SARS-CoV-2-Infektionen und davon 190 Todesfällen übermittelt. Es gelte daher, die Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal weiterhin zu schützen, bis die Impfungen abgeschlossen sind. Derzeit werden Bewohner und Mitarbeiter der Pflegeheime im Landkreis durch Mobile Teams geimpft.
Die Regelung, dass Besucher und externe Personen Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und zusätzlich einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung anbieten müssen.
Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist, können für dringliche Fälle PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen.
Testpflicht für Personal
Neu ist auch die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen sich drei Mal anstatt wie bislang zwei Mal pro Woche testen lassen
Lediglich bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung oder für die psychosoziale oder körperliche Gesundheit der Bewohner zwingend Zutritt in die Pflegeheime erhalten müssen, kann auf einen negativen PoC-Antigentest verzichtet werden, falls für den Test keine Zeit ist. Das gilt zum Beispiel für Notärzte oder Handwerker im Notfall.
Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden. lra/Bild: dpa