Main-Tauber-Kreis. Insgesamt 64 Fälle einer Coronavirus-Infektion wurden am Dienstag im Main-Tauber-Kreis bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von neun Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 49 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen sowie um einen Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für ihre Kontaktpersonen wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 2757.
Mittlerweile sind 77 weitere und damit insgesamt 2411 Personen wieder genesen. Derzeit sind 306 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 7 (+3), Bad Mergentheim: 81 (+8), Boxberg: 43 (+3), Creglingen: 7 (+2), Freudenberg: 29 (+1), Großrinderfeld: 5, Grünsfeld: 1, Igersheim: 57 (+40), Königheim: 0, Külsheim: 3 (+1), Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 7, Tauberbischofsheim: 15 (+5), Weikersheim: 9, Werbach: 0, Wertheim: 22 (+1) und Wittighausen: 1.
Nachdem weitere Ergebnisse der flächendeckenden Testung im Seniorenzentrum Schönblick in Igersheim vorliegen, mussten hier weitere 27 Coronavirus-Infektionen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie weitere zwölf Infektionen bei Mitarbeitenden festgestellt werden. Insgesamt haben sich bis dato 37 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 15 Mitarbeitende mit dem Coronavirus infiziert. Die Einrichtung steht weiterhin unter Quarantäne.
Inzidenzwert bei 122,4
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Diensta bei 122,4. Eine Woche zuvor lag er bei 144,3.
Die Bundesregierung hat aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Corona-Lage bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne auf dieser Grundlage nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten seit 18. Januar.
Das Vorgehen entspricht der im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin vom 5. Januar festgelegten Zwei-Test-Strategie: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland besteht weiterhin grundsätzlich eine Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne. Diese kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Ergebnis eines Coronatests vorliegt. Dieser darf frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhoben worden sein. Zusätzlich sieht der Bund nun eine Testpflicht bei der Einreise vor. Baden-Württemberg hat diese Zwei-Test-Strategie bereits zum 11. Januar im Land umgesetzt.
Für Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, besteht nun zur verbesserten Kontrolle eine bundesweite Pflicht zu einer digitalen Einreiseanmeldung. Diese muss vor der Einreise ausgefüllt werden und dient unter anderem zur Feststellung der Identität, von Kontaktdaten und zum Vorliegen eines Negativtests. Beförderer sowie Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen sind verpflichtet, die Einreisenden hierüber zu informieren. Schließlich legt die neue Verordnung der Bundesregierung fest, dass Einreisende ab dem 1. März per SMS Infos über die geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen sollen.
Unterschieden werden künftig drei Arten von Risikogebieten im Ausland: Neben den bekannten Risikogebieten wurden Gebiete definiert, von denen aufgrund besonders hoher Inzidenzen (Hochinzidenzgebiet) oder der Verbreitung von Mutationen des Virus (Virusvarianten-Gebiet) ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht und laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher vor einem Grenzübertritt informieren.
Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gelten dieselben Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gelten nur sehr wenige Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Aktuell wurden noch keine Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft wurden bislang das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland und Südafrika.
Die Quarantänepflichten sind weiterhin von den Ländern zu regeln. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gibt es künftig in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen. Ansonsten wird bei der Quarantäne nicht zwischen einem Risikogebiet und einem Hochinzidenzgebiet unterschieden. Hierfür gelten in Baden-Württemberg weiter die Ausnahmen, die bislang schon für Risikogebiete bestanden.
Die Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich reicht ein PoC-Antigen-Schnelltest aus. Der Nachweis über den Negativtest ist zehn Tage lang aufzuheben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden sich unter: https://www.rki.de/risikogebiete.
Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf Sars-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland: https://www.rki.de/covid-19-tests.
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne finden sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-tests-fuer-reiserueckkehrer/.
Blick in den Nachbarkreis
Das Gesundheitsamt des Neckar-Odenwald-Kreises meldete am Dienstag 27 neue Fälle einer Corona-Infektion.
Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz lag bei 160,8. Zudem gab es einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit Covid-19. lra/Bild: DPA