Nach der mündlichen Verhandlung in Stuttgart am 3. Dezember, folgte der schriftliche Beschluss des Kreisparteigerichts der CDU Nordwürttemberg mit Datum vom 18. Dezember. Der Beschluss ging den Verfahrensbeteiligten am Tag vor Heiligabend zu (wir berichteten). Er liegt der Redaktion dieser Zeitung vor. Darin begründet das Gericht dezidiert, warum es dem Quartett der Wahlanfechter recht gibt
...Jetzt einen Ihrer kostenlosen Artikel freischalten.
Nach der Freischaltung dieses Artikels haben Sie in diesem Monat noch folgende Anzahl an kostenfreien Artikeln: X
Sie haben bereits alle kostenlosen Artikel in diesem Monat freigeschaltet.
Schön, dass Ihnen unsere Themen und Artikel gefallen, jetzt mit einem unserer attraktiven Angebote einfach weiterlesen und alle Abo-Vorteile genießen.
Ausgezeichneten Qualitätsjournalismus neu entdecken mit
Bereits registriert oder ein Abo? Hier anmelden
Nur 9 € für 90 Tage*
Zugang zu diesem und allen weiteren Artikeln
Exklusive Themen und Hintergrundberichte aus der Region
Bildergalerien, Videos, Podcasts u.v.m.
* nach 90 Tagen 9,99 €/Monat; automatische Verlängerung, jederzeit kündbar
Nur 1 € im ersten Monat**
Zugang zu diesem und allen weiteren Artikeln
Exklusive Themen und Hintergrundberichte aus der Region
Bildergalerien, Videos, Podcasts u.v.m.
** ab dem 2. Monat 9,99 €/Monat; automatische Verlängerung, jederzeit kündbar
Legen Sie Ihr Nutzerkonto an
E-Mail-Adresse bestätigen und anmelden
Sie haben sich erfolgreich registriert. Zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie eine E-Mail mit einem Link erhalten. Bitte klicken Sie auf den Link, damit Sie sich anmelden können.