Main-Tauber-Kreis. Die Situation in den Wäldern ist alarmierend. Die große Trockenheit der letzten drei Jahre hat ihre Spuren hinterlassen. Das Forstamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis weist deshalb alle Privatwaldbesitzer darauf hin, von Schädlingen befallene Bäume rasch aufzuarbeiten und aus dem Wald zu entfernen.
Besonders betroffen sind Fichten, weil sie aufgrund des Wassermangels geschwächt sind und die Fichtenborkenkäfer gute Entwicklungsbedingungen vorfinden.
Kaum Widerstand
„Die Bäume sind geschwächt und können einem Borkenkäferbefall nur wenig Widerstand entgegensetzen. Die Käfer haben in den letzten Jahren die Gelegenheit zur Entwicklung genutzt und konnten sich massenhaft vermehren“, informiert Karlheinz Mechler, Leiter des Forstamts.
„Die einzige erfolgversprechende Maßnahme ist es, befallene Bäume frühzeitig zu erkennen und aufzuarbeiten. Ein wichtiger Zeitpunkt ist jetzt gekommen, weil viele Käfer voll entwickelt unter der Rinde überwintert haben und nur auf sommerliche Temperaturen warten, um dann auszufliegen und andere Bäume zu befallen. Zurzeit erkennt man befallene Fichten daran, dass Rindenstücke in den oberen Stammteilen abplatzen; die Baumkronen aber noch grün sind“, sagt Mechler. Waldbesitzer sind nach den Bestimmungen des Landeswald- und des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, zur Abwehr von Waldschäden ihre Bestände zu kontrollieren, alle vom Borkenkäfer befallenen Bäume einzuschlagen und das befallene Kronenmaterial zu beseitigen.
Wichtig ist die Kontrolle auf Käferbefall im Spätwinter, um überwinternde Käfer abschöpfen zu können: Merkmale sind laut Experten abplatzende Rindenstücke im oberen Stammbereich, während die Baumkrone noch grün ist. Weiterhin wichtig ist die Kontrolle nach dem Frühjahrsflug ab Mitte Juni, wenn die Brut sich unter der Rinde entwickelt. Merkmale hierzu sind Bohrmehl in den Rindenschuppen am Stammfuß und auf Blättern der Begleitvegetation sowie abgeworfene grüne Nadeln am Boden.
Förderung durch das Land
„Das Holz, das über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden soll, muss in Stammteile mit 5,15 Meter Länge und einem Mindestdurchmesser am dünneren Ende von 16 Zentimeter mit Rinde aufgearbeitet und auf einen zentralen Platz gelagert werden. Der Förster kann auch Dienstleister für den Holzeinschlag vermitteln“, so das Landratsamt.
Das Land fördert verschiedene Maßnahmen des integrierten Waldschutzes, um die Waldbesitzer zur Abwendung und bei der Bewältigung der Käfergefahr zu unterstützen wie beispielsweise das Zerhacken befallener Baumkronen und Resthölzer und das Umlagern von aufgearbeitetem Käferholz in weniger befallsgefährdeten Waldteilen. Zusätzlich wird eine Aufarbeitungsbeihilfe gewährt. Außerdem wird die Wiederaufforstung nach Käferschäden gefördert.