Main-Tauber-Kreis. Die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Main-Tauber-Kreis im Jahr 2023 werden ab Donnerstag, 9. März, versendet. Die Abfallgebühren erhöhen sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nicht.
Dem Brief mit dem Gebührenbescheid liegt außerdem ein Sepa-Lastschriftmandat bei. Sofern kein Sepa-Mandat vorliegt, muss der geforderte Betrag vor Fälligkeitan den Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis (AWMT) überwiesen werden. Bei der Überweisung muss der Verwendungszweck laut Bescheid (beispielsweise 1234567/6123456) angegeben werden, damit die Müllgebühren korrekt verbucht werden können.
Wurde ein Sepa-Mandat erteilt, wird dies auf dem Gebührenbescheid mit dem Text „Bitte überweisen Sie den Betrag nicht, der Betrag wird von dem Bankkonto zur Fälligkeit abgebucht“ kenntlich gemacht. In diesem Fall ist nichts weiter zu veranlassen, der Betrag wird nach dem Fälligkeitsdatum abgebucht. Auch bereits überwiesene Beträge werden auf dem Gebührenbescheid angegeben und verrechnet.
Der AWMT weist zudem darauf hin, dass es bei Rückfragen rund um den Gebührenbescheid zu längeren Wartezeiten bei der Service-Hotline kommen kann. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet.
Informationen rund um die Müll- und Wertstoffentsorgung, die Satzung sowie den Abfallkalender erhält der -Bürger auf der Website des Landratsamtes unter www.main-tauber-kreis.de/abfallwirtschaft. lra