Rosenberg. Eine größere Baumaßnahme wird die Sanierung und Erweiterung der Rosenberger Grundschule sein. Wie Bürgermeister Matousek bei der jüngsten Gemeinderatssitzung erläuterte, hat der Bundesgesetzgeber beschlossen, dass auch für Kinder im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden soll. Dieser tritt zum 1. August 2026 in Kraft – zuerst beginnend für Grundschulkinder der ersten Klasse, dann schuljahresweise ansteigend bis Klasse 4. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Ganztagsanspruch dann für alle Grundschulkinder. Diese Aufgabe, die Ganztagsbetreuung, stelle die Gemeinde als Schulträger vor eine große Herausforderung. Es gebe jedoch verschiedene Wege und Möglichkeiten, den Rechtsanspruch vor Ort umzusetzen. Wichtig sei ein Zusammenspiel zwischen Gemeinde, der Schule und den Eltern.
In Vorgesprächen mit dem Schulamt Mannheim und dem Kollegium gibt es für die Gemeinde Rosenberg zwei mögliche Varianten: Fortführung eines kommunalen Angebots als verlässliche Grundschule oder Betrieb einer offenen Ganztagsgrundschule.
Der Gemeinderat hat hierzu im vergangenen Jahr eine Machbarkeitsstudie beim Büro für Architektur Nico Hofmann beauftragt. Diese Studie hat gezeigt, dass durch Anbauten sowie eine Anpassung von Nebenräumen ein Weiterbetrieb der Schule am derzeitigen Standort möglich ist. Die Verwaltung und der Gemeinderat sind sich einig – und wollen die Grundschule Rosenberg durch eine Modernisierung und Erweiterung zukunftsfähig ausrichten.
In einer Informationsveranstaltung am 19. April sollen die Eltern über die Möglichkeiten informiert und im Nachgang eine Präferenz abgefragt werden. Um die weiteren Schritte angehen zu können, sind erste Planungsleistungen erforderlich. Die erste Kostenschätzung liegt bei einer Investitionssumme von 3,5 Millionen Euro. Das Büro Hofmann würde die weitere Planung übernehmen und hat ein Honorarangebot von 361 700 Euro unterbreitet.
Der Gemeinderat nahm die Informationen zum Ganztagesanspruch der Grundschule zustimmend zur Kenntnis und vergab die Planungsleistungen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Leistungsphasen 1-3 stufenweise zu beauftragen. F