Freie Wähler tagten

Stellungnahme notwendig

Vorkaufsrecht war Thema

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Osterburken. In der jüngsten Fraktionssitzung befassten sich die Mitglieder der FWV-Gemeinderatsfraktion unter Vorsitz von Stadtrat Werner Geiger unter anderem mit der bevorstehenden Verabschiedung des Haushaltsplans 2023 sowie rückblickend mit dem Tagesordnungspunkt „Ausübung des Vorkaufsrechts in der Turmstraße 15“ in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung.

Die von der Mehrheit des Gemeinderats, über Fraktionsgrenzen hinweg, zugrundeliegende Begründung für die Ausübung des Vorkaufsrechts sei in der Berichterstattung und der öffentlichen Diskussion zu kurz gekommen.

Die hierfür genannten und entscheidenden Punkte waren demnach unter anderem die für diesen Bereich wünschenswerte Neuordnung beziehungsweise Neugestaltung des gesamten Wohnumfeldes unter denkbarer Einbeziehung von Nachbargrundstücken. Die Beseitigung beziehungsweise Regelung von Grenzüberbauungen oder auch die Sicherstellung von Parkmöglichkeiten wurden hierzu weiter als Beispiele angeführt.

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Mit der Gemeinde als Eigentümer können erfahrungsgemäß solche auch im öffentlichen Interesse liegenden strukturellen wie auch Wohnumfeldverbesserungen am ehesten durchgeführt werden, war dabei der Tenor.

Als aktuelles negatives Beispiel, wie es bei einer solchen Maßnahme auch laufen kann, wurde in der Fraktionssitzung, von Stadtrat Nils Baumann, das ehemalige Areal Rauch in der Friedrichstraße genannt. Zur Erfüllung von ihren Pflichtaufgaben ist die Stadt auch ständig, wie übrigens andere Kommunen auch, auf Wohnraumsuche. Zumindest kurzfristig könnte auch hier bei einem Erwerb vorübergehend Abhilfe geschaffen werden.

Es sei sicher auch klar, dass bei einer solchen Entscheidungsfindung auch die Wirtschaftlichkeit und damit der Kaufpreis, der dem Gemeinderat bekannt war, eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Der Gemeinderat, als zuständiges Organ, habe sich jedenfalls diese Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht leicht gemacht und das für und Wider ausgiebig diskutiert.

Der relativ deutliche Mehrheitsbeschluss wurde von Mitgliedern mehrerer Fraktionen getragen, wurde dabei festgestellt. Jedenfalls hat keine Fraktion den von Stadtrat Martin Brümmer gestellten Antrag einheitlich abgelehnt. Nach diesem Beschluss wurde nunmehr im Nachhinein aber bekannt, dass ein vorheriger versehentlicher, verwaltungsinterner Verfahrensfehler vorliege. Dieses Thema werde daher in der nächsten Gemeinderatsitzung erneut auf der Tagesordnung stehen.

Die möglichen Auswirkungen dieses überraschenden neuen Sachverhaltes wurden danach in der Fraktionssitzung besprochen und bezüglich des weiteren Vorgehens unter anderem eine offizielle Stellungnahme des Kommunalrechtsamtes beim Landratsamt für notwendig erachtet.