Mudau. Neben der in Auftrag gegebenen Flurneuordnung der Reisenbacher Gemarkung beschäftigten das Gemeinderatsgremium von Mudau in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger vor allem Haushalts- und Finanzierungspläne sowie neu kalkulierte Gebühren.
Die Gemeinde hatte mit Beschluss des Gemeinderates im Oktober 2017 zugestimmt, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan der Gemarkung Reisenbach ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen zu Eigentum zugeteilt werden und sie die Unterhaltung dieser Anlagen mit deren Übergabe übernimmt.
Den Entwurf des Wege- und Gewässerplans hatten Friedrich Bopp, Martin Sens und Jörg Kromer vom Fachbereich Flurbereinigung des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom Februar vorgestellt. Ein detaillierter Plan gab Aufschluss über die kalkulierten Gesamtkosten von 2,7 Millionen Euro.
Allein für die 20,6 Kilometer Wegebau entfallen 2,032 Millionen, für den Wasserbau 1000 Euro, für die Bodenverbesserung 12 000 Euro, die Landschaftspflege 112 000 Euro, die Ortsgestaltung 30 000 Euro, Bodenordnung 120 000 Euro, Verwaltung der Teilnehmergemeinschaft 20 000 Euro und VTG-Umlage 373 000 Euro.
Diesem Entwurf stimmte die Gemeinde zu, ebenso wie dem vorliegenden Entwurf des Kosten- und Finanzierungsplanes, unter anderem mit einem freiwilligen Beitrag der Gemeinde Mudau in Höhe von maximal 340 000 Euro und dem Einvernehmen über die Linienführung und den Ausbaustandard der im Entwurf des Plans ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege.
Zudem verpflichtet sich die Gemeinde, die im Entwurf des Plans ausgewiesenen landschaftspflegerischen Anlagen entsprechend des von der Flurneuordnung aufgestellten zugehörigen Pflegeplanes mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 3000 Euro im Interesse einer nachhaltigen Sicherung zu pflegen.
Wie bereits öffentlich bekannt gemacht wurde, müssen sowohl die Wasserversorgungsgebühren als auch die Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar erhöht werden, damit die Gemeinde ihrer Pflicht zur Kostendeckung nachkommen kann. Die entsprechenden Gebühren-Neukalkulationen durch Joachim Kunert haben ergeben, dass die Wassergebühr auf 3,23 Euro je Kubikmeter, die Schmutzwassergebühr ebenso wie die Gebühr für sonstige Einleitungen auf 4,04 Euro je m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,49 Euro je Quadratmeter versiegelte Fläche festgelegt werden müssen. Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, wurde festgelegt je m³ auf 4,36 Euro bei Abwasser aus geschlossenen Gruben und auf 54,50 Euro bei Abwasser aus Kleinkläranlagen. Den dazugehörigen Satzungen stimmte das Gremium ebenfalls zu.
Weiter beschloss das Gremium die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 sowie die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für 2024 bis 2026, die Kämmerin Marianne Neubauer vorstellte wie folgt: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 sieht im Gesamtergebnishaushalt ordentliche Erträge von 12 499 990 Euro vor, ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 13 313 279 Euro und damit ein ordentliches Ergebnis von minus 813 289 Euro. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1 728 550 Euro erwartet, bei entsprechenden Auszahlungen in Höhe von 6 294 600 Euro. Aus Finanzierungstätigkeit entstehen Einzahlungen in Höhe von 1 000 000 Euro (Kreditaufnahme) und Auszahlungen in Höhe von 149 500 Euro (Tilgungsleistungen).
Wie die Kämmerin weiter ausführte, wird sich daher der Finanzierungsmittelbestand insgesamt um 3,7 Millionen Euro verringern auf 2,4 Millionen zum 31. Dezember 2023.
Als wesentliche investive Maßnahmen im Jahr 2023 sieht man die Fertigstellung der Sanierung „Alter Weg“ in Schloßau, Retentionsbecken mit Ausbau Fettigstraße, Erschließung Baugebiet „Fasanenweg“ in Donebach und Containerdorf „KiGa Ü3“ vor.
Neu angedacht ist das Nachrüsten der RÜB und RÜ mit Mess-, Steuer- und Regeltechnik. Der Zuwendungsbescheid für wasserwirtschaftliche Vorhaben (hier Abwasserbeseitigung) liegt bereits vor, weiter sind geplant der Ausbau der Dr. Humpert-Straße (Förderantrag WaWi und Ausgleichstock ist gestellt), der Erwerb Feuerwehrfahrzeug (LF 20) für die Abteilung Mudau, der Grunderwerb sowohl für Baugebiete als auch für die Innenentwicklung, Sanierungsgebiet Ortsmitte II und Strukturgutachten Abwasser. Die Hebesätze für die Grundsteuer A, land- und forstwirtschaftliche Betriebe (370 Prozent) und B (380 Prozent) sowie Gewerbesteuer (380 Prozent) werden nicht verändert.
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Mudau sieht Erträge und Aufwendungen in Höhe von 899 470 Euro vor. Die Ausgaben für Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen belaufen sich auf 342 000 Euro. Bei einer Kredittilgung in Höhe von 184 000 Euro, werden neue Darlehen in Höhe von 190 000 Euro aufgenommen, so dass sich der Schuldenstand auf voraussichtlich 2 385 824 Euro zum 31. Dezember 2023 erhöht, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 482 Euro entspricht. Die Rechnungslegung im Eigenbetrieb der Wasserversorgung Mudau soll weiterhin HGB orientiert erfolgen. Das Gremium war sich einig, dass der Haushalt „das Machbare des Möglichen“ darstellt. Aber man müsse sich die Finanzierbarkeit erhalten, meinte Gemeinderat Franz Brenneis mit einem Dank an die Kämmerin.
Bauanfragen
Unter dem Punkt Bauanfragen wurde einem Gemeindehaus einer rumänisch-orthodoxen Kirchengemeinde e.V. Offenbach zugestimmt – unter der Voraussetzung, dass ausreichend Pkw-Stellplätze geschaffen werden. Auch dem Antrag auf Überschreitung der Baugrenze von der Firma Tisatec wurde zugestimmt – zum Bau einer Toilettenanlage und Lager sowie neuer Caddy-Unterstände. Beim Bebauungsplan Minigolfplatz schloss man sich der Zustimmung des Ortschaftsrates an.