Amtsgericht Mosbach - Teilnahme an Schießübungen in der ehemaligen Neckartal-Kaserne bleibt ohne juristische Folgen

Freispruch für 29-Jährigen

Ein 29-Jähriger ist vom Amtsgericht Mosbach vom Vorwurf des nicht genehmigten Führens einer Schusswaffe freigesprochen worden. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht war nicht nachweisbar.

Von 
Ralf Scherer
Lesedauer: 
Die Teilnahme an einer nicht genehmigten Schießübung in der ehemaligen Neckartal-Kaserne bleibt für einen 29-Jährigen ohne Folgen. Er wurde am Montag vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. © Ralf Scherer

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