Lauda-Königshofen. In diesem Jahr werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 gesucht. In Lauda-Königshofen werden 14 Personen benötigt, die am Amtsgericht Tauberbischofsheim und Landgericht Mosbach als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat der Stadt Lauda-Königshofen schlägt doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tauberbischofsheim vor, der aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen in der zweiten Jahreshälfte 2023 wählen wird. Die Zuständigkeit für das Jugendschöffenamt liegt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis besitzen.
Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 6. April beim Sachgebiet „Öffentliche Ordnung“ der Stadtverwaltung Lauda-Königshofen. Ein entsprechendes Bewerbungsformular kann von der Internetseite: www.lauda-koenigshofen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.