Külsheim/Mosbach/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe revidierte jetzt ein Gerichtsurteil des Landgerichts Mosbach. Die Große Strafkammer hatte am 29. Juli vergangenen Jahres einen 51-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im ehemaligen Kasernengelände in Külsheim hatte der Wertheimer seiner früheren Freundin aufgelauert, ihren Pkw frontal gerammt, anschließend mit einer Machete auf die Frau eingestochen und sie schwer verletzt. Zuvor hatte er die Frau mehrere Jahre und zum Schluss täglich intensiv überwacht. Das Landgericht verhängte eine Haftsrafe von fünf Jahren. Der Täter legte gegen das Urteil Widerspruch ein. Der BGH folgte dem Antrag.