Main-Spessart-Kreis. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann die Schuleingangsuntersuchung in diesem Jahr nicht in gewohnter Weise stattfinden, teilt das Landratsamt Main-Spessart mit. Das Gesundheitsamt sei dennoch bestrebt, alle Familien mit schulpflichtigen Kindern bestmöglich zu unterstützen, hieß es.
Falls die Vorsorgeuntersuchung U 9 nachweislich bereits durchgeführt wurde, kann in diesem Jahr der für die Schuleinschreibung notwendige rote „Mitteilungsbogen für die Schule“ auch ohne die Durchführung einer Schuleingangsuntersuchung ausgestellt werden.
Betroffene Kinder
Alle betroffenen Familien bekommen die für ihr Kind zutreffenden Informationen in den kommenden Wochen per Post zugesendet.
Diese Regelung betrifft folgende Kinder: alle Kinder, die zwischen 1. Oktober 2014 und 30. September 2015 geboren sind, auch wenn die Nutzung des Einschulungskorridors geplant ist sowie Kinder, die zwischen 1. Oktober 2015 und 31. Dezember 2015 geboren sind und vorzeitig eingeschult werden sollen. lra