Creglingen. Die normative Kraft des Faktischen: Unlängst erreichte die Stadt Creglingen der Hinweis auf geplante Windkraftanlagen jenseits der bayerischen Landesgrenze. Die Rede ist von drei dort vorgesehenen Anlagen östlich von Sechselbach, bzw. Waldmannshofen. Abstand zur baden-württembergischen, sprich Creglinger Wohnbebauung: rund 1200 Meter.
Der Creglinger Gemeinderat nahm diese Baupläne zur Kenntnis, größere Einwände könne man hier nicht geltend machen. Anlagen auf Creglinger Seite sind nicht vorgesehen, also muss man das Vorhaben schlicht tolerieren. Im Gemeinderat flammte eine kurze Diskussion auf, wie man sich in einer Stellungnahme an die Nachbarn positionieren solle oder könne. Doch solange Creglingen in diesem Grenzbereich nicht selbst Konkretes plant, habe man keine rechtliche Handhabe. Vage örtliche Zukunftspläne, so Bürgermeister Uwe Hehn, könnten in einem solchen Bauverfahren keine Rolle spielen.
Als Träger öffentlicher Belange äußert sich die Stadt Creglingen jetzt insoweit, als man beim bayerischen Vorhaben auf möglichst leise laufende Anlagen dringt. mrz