Bekanntermaßen kann am Wahlsonntag, 14. März, gewählt werden. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Direkt im Anschluss werden die Wahlergebnisse durch die Wahlvorstände öffentlich ausgezählt.
Beim Betreten der Wahllokale gelten die Infektionsschutzmaßnahmen nach der Corona-Verordnung. Es muss eine medizinische Maske oder ein Atemschutz (Anforderungen der Standards FFP2, KN95,
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