Buchen. Im Rahmen der Bürgerfragestunde hat sich Bürgermeister Roland Burger zur Unechten Teilortswahl geäußert. Anlass der Frage war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof. Dieser hatte die Kommunalwahl in Tauberbischofsheim für ungültig erklärt. „Ich habe das Urteil genau gelesen“, sagte Burger. „In Buchen ist das anders.“
Nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg soll die Unechte Teilortswahl „der Bevölkerung räumlich getrennter Ortsteile einer Gemeinde eine gesonderte Vertretung im Gemeinderat sichern“. Sie sei geeignet, „in den früher selbstständigen Gemeinden (...) die Pflege eines örtlichen Gemeinschaftslebens zu ermöglichen und zur Bürgernähe der Verwaltung beizutragen.“ Die Bezeichnung „unecht“ erhält diese Wahlform, weil auch Wähler anderer Stimmbezirke die Kandidaten in anderen Ortschaften wählen dürfen. Damit das Gesamtstimmenverhältnis gewahrt bleibt, wird das Gremium durch Ausgleichssitze oft größer als eigentlich vorgesehen.
Nach den Worten von Burger wohnen in den Wahlbezirken von Buchen zwischen 100 und 1000 Einwohner. Jeder Stadtteil – außer Hollerbach – erhält einen Stadtrat. Die restlichen Sitze werden nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt. „Das ist alles korrekt“, betonte Burger. „Wir halten uns an die Eingemeindungsvereinbarung, die zur neuen Stadt Buchen geführt hat.“
Dagegen hätte man in Tauberbischofsheim „willkürlich“ Stadtteilen eine bestimmte Anzahl an Räten zugeteilt und damit gegen die Eingemeindungsvereinbarung verstoßen. Er erinnerte daran, dass Walldürn 2010 die Unechte Teilortswahl habe abschaffen wollen. Durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren wurde dieser Beschluss wieder rückgängig gemacht.
„Ich rate der Stadt Buchen, nicht solche Experimente zu wagen“, sagte Burger. „Ich als Bürgermeister werde nicht vorschlagen, die Unechte Teilortwahl abzuschaffen.“ Er werde dieses Thema erst dann in den Gemeinderat einbringen, wenn ein derzeit im Landtag diskutiertes Gesetz Rechtskraft erlangt habe. mb