Neckar-Odenwald-Kreis. Für die Jahre 2023 und 2024 wieder Fördermittel für Projekte zur Unterstützung für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Neckar-Odenwald-Kreis bereit, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Im Rahmen der Kofinanzierung können Projektanträge mit bis zu 165 000 Euro pro Jahr gefördert werden. Maßgeblich für die Entscheidung über die Förderung eines Projektes sind die Vorgaben der Arbeitsmarkstrategie des regionalen ESF-Arbeitskreises.
Die in der Arbeitsmarktstrategie formulierten regionalen Ziele der ESF-Förderung konzentrieren sich auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis des SGB II, aber auch auf junge Menschen, denen ein Schulabbruch droht und durch das schulische Regelsystem nicht (mehr) angesprochen werden können.
Die Anträge von Projektträgern müssen bis zum 30. Mai vollständig und unterschrieben in Papierform bei der L-Bank eingegangen sein. Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars Elan bei der L-Bank. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die L-Bank unter Einbeziehung des regionalen ESF-Arbeitskreises. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.