Neckar-Odenwald-Kreis. Zurzeit sind noch 134 Landkreisbewohner von einer Infektion betroffen. Nach Auskunft des Landratsamts werden vier von ihnen auf der Isolierstation der Neckar-Odenwald-Kliniken am Standort Buchen medizinisch versorgt. Ein weiterer Covid-Patient wird auf der Intensivstation behandelt. Fünf Verdachtsfälle werden derzeit abgeklärt. Am Standort Mosbach werden auf der Isolierstation drei und auf der Intensivstation zwei positiv getestete Patienten medizinisch behandelt. Bei Letzteren ist eine Beatmung notwendig. Zusätzlich läuft an diesem Klinikstandort in sieben Fällen eine Verdachtsabklärung.
Bei den Impfungen sind kontinuierlich steigende Zahlen zu verzeichnen. 1325 Menschen haben inzwischen im Kreisimpfzentrum (KIZ) in Mosbach ihre Erst- beziehungsweise Zweitimpfung erhalten. Weitere 925 Personen wurden vom mobilen Impfteam des KIZ geimpft. Mitarbeiter des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) aus Heidelberg waren ebenfalls in der vergangenen Woche im Neckar-Odenwald-Kreis unterwegs und haben nun insgesamt 2118 Menschen gegen das Coronavirus geimpft.
Weitere 300 Termine für das Kreisimpfzentrum in Mosbach sind in dieser Woche buchbar. Diese werden ab der Nacht von Dienstag auf Mittwoch im Laufe der Woche jeweils um 0 Uhr freigeschaltet. Die entsprechenden Impftage liegen zwischen dem 10. und dem 13. März. Terminvereinbarungen sind online unter www.impfterminservice.de und unter der Telefonnummer 116117 möglich. Wer bereits auf einer Warteliste steht, wird zurückgerufen und muss sich nicht erneut um einen Termin bemühen.
Unmut über Terminvergabe
Zahlreiche Landkreisbewohner empfinden die Terminvergabe für das Kreisimpfzentrum im Mosbach dennoch nach wie vor als Zumutung. Viele von ihnen weichen in Zentrale Impfzentren beispielsweise in Rot am See (Hohenlohekreis) oder Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) aus und nehmen dafür lange Fahrt-strecken in Kauf. Den Unmut dieser Impfwilligen hatte jüngst Reinhard Lausch aus Hardheim gebündelt in einem Leserbrief zum Ausdruck gebracht. Er warf darin die Frage auf, weshalb es beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern oder in Bayern möglich sei, Hausarztpraxen in die Impfstrategie einzubinden – und in Baden-Württemberg nicht.
„Warum in Baden-Württemberg die Haus- und Fachärzte [...] bislang keine Corona-Impfungen vornehmen dürfen, ist auch uns schlicht unverständlich“, teilte daraufhin Jan Egenberger, Pressesprecher des Landratsamts, am Montag mit. Der Schlüssel dafür liege nicht beim Landratsamt, sondern ausschließlich beim Sozialministerium in Stuttgart. Die vom Land festgelegte Impfstrategie sehe eine Überführung der Impfungen in Haus- und Facharztpraxen frühestens ab dem zweiten Quartal vor. „Ohne dabei bisher zu sagen, ob das Anfang April oder Ende Juni heißen soll“, so Egenberger. Auf der Internetseite des Sozialministeriums heiße es „Frühjahr/Sommer 2021“.
Entgegen seines Namens sei das Kreisimpfzentrum in Mosbach eine Einrichtung des Landes. Der Neckar-Odenwald-Kreis agiere dabei nur als sogenannter „Vorortpartner“ – nach verbindlichen inhaltlichen Vorgaben des Sozialministeriums.
„Wenn wir das selbst organisieren dürften, würden wir manches mit Sicherheit anders machen“, betonte Egenberger. Beispielsweise lasse es das Land nicht zu, dass medizinisches Fachpersonal der Priorität eins direkt in den Krankenhäusern geimpft werden könne. Auch diese Personengruppe müsse zur Impfung ins Kreisimpfzentrum kommen. „So etwas möge verstehen, wer will“, so der Pressesprecher. „Wir gehören jedenfalls nicht dazu.“
Ähnliche verhalte es sich bei der Frage, weshalb Haus- und Fachärzte in Baden-Württemberg bislang noch nicht impfen dürfen. Diesbezüglich verwies Egenberger auf ein Schreiben von Landrat Dr. Achim Brötel an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manfred Lucha vom 11. Januar. Darin habe er an die Landesregierung appelliert, die Impfstoffe schnellstmöglich auch in die Hausarztpraxen zu bringen.
Keinerlei Reaktion
Bisher sei der Appell unbeantwortet geblieben. „Leider haben weder der Ministerpräsident, noch Sozialminister Lucha darauf bis zum heutigen Tag in irgendeiner Art und Weise reagiert“, so Egenberger. Ungeachtet dessen habe der Landrat das Thema immer wieder auch über andere Kanäle an das Land herangetragen. In Stuttgart sei man jedoch offensichtlich nicht bereit, „selbst auf noch so berechtigte Einwände aus der Praxis zu reagieren“.
Landrat Dr. Brötel habe deshalb seine Initiative am Donnerstag ein weiteres Mal schriftlich sowohl gegenüber Ministerpräsident Kretschmann wie auch Sozialminister Lucha erneuert.
Zwar sei man mit den Erst- und Zweitimpfungen in stationären Pflegeeinrichtungen gut vorangekommen. „Gleichwohl bleibt es aber dabei, dass 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Baden-Württemberg zuhause gepflegt werden“, heißt es in dem Schreiben des Landrats. Diese hätten weder eine Möglichkeit in das Kreisimpfzentrum zu gehen, noch würden sie von einem mobilen Team zuhause aufgesucht. „Im Klartext heißt das, dass diese Menschen momentan überhaupt keine Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, obwohl sie zweifelsohne zur Priorität eins gehören“, betonte Brötel.
Für solche Konstellationen gebe es ein probates „mobiles Team“ – nämlich den Hausarzt, der auch sonst die ärztliche Versorgung über regelmäßige Hausbesuche sicherstellt. „Unüberwindbare Hindernisse dafür gibt es nicht. Es geht nur darum, den Weg dafür frei zu machen“, so der Landrat. Der Beschreibung mehrerer „Extremfälle“ aus dem derzeitigen Impfalltag ließ er einen neuerlichen Appell folgen: „Momentan ist zweifelsohne eine für alle Beteiligten sehr herausfordernde Zeit. Gerade deshalb sollten wir alles daran setzen, dass wir uns nicht auch noch selbst im Wege stehen.“
Bei Fragen zu den Fällen oder generell zur Corona-Pandemie stehen geschulte Mitarbeiter des Landratsamts unter der Woche zwischen 8 und 16 Uhr unter Telefon 06261/843333 und 06281/5212333 zur Verfügung.