Der Bewilligungszeitraum für Fördermittelzuschüsse bei privaten Modernisierungen wird verlängert.
Boxberg. Das Projekt der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden in Boxberg wird verlängert. Bei dem städtebaulichen Sanierungsverfahren können Haus- und Wohnungseigentümer private Maßnahmen wie Umnutzungen, Modernisierungen, energetische Sanierungen, den Rückbau von Gebäuden mit anschließender Neubebauung sowie die Wohnumfeldgestaltung im Hauptort von Boxberg bezuschussen lassen.
Auf eine ganzheitliche Modernisierung wird Wert gelegt. Damit soll die Attraktivität und Wohnqualität in Boxberg wieder erheblich gesteigert werden.
Seit Projektbeginn 2014 konnten 29 private Maßnahmen bereits umgesetzt werden. Beispielhaft sind hier Dachsanierungen, energetische Verbesserungen und vielerorts bauliche Veränderungen zu nennen. Aber auch die Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung von Gewerbefläche.
Der Fördersatz beträgt maximal 30 Prozent (maximal 20 000 Euro) der berücksichtigungsfähigen Kosten. Diese belaufen sich auf die Nettokosten abzüglich zehn Prozent. Pro Grundstück kann es eine Förderung von bis zu 50 000 Euro geben. Nur der Grundstückseigentümer kann einen Fördermittelantrag stellen.
Voraussetzungen sind neben der Lage im Sanierungsgebiet, umfassende Modernisierungen (mindestens drei Gewerke/eine Fassadenrenovierung, wenn diese nicht in den vergangenen 15 Jahren erneuert wurde).
Es besteht zudem die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung. Für Maßnahmen zur Eigennutzung (nicht bei Mietwohnungen) wird ein Zuschuss für alle eigenen Kinder gewährt, die zum Zeitpunkt der Abrechnung unter 18 Jahren sind. Der Kinderzuschuss für zwei Kinder kann erst ab etwa 93 000 Euro Nettokosten anerkannt/ausbezahlt werden, da sonst die maximale prozentuale Förderung überschritten wird.