Gegen den Angeschuldigten besteht hinreichender Tatverdacht wegen mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Zudem werden ihm Verstöße gegen das Waffenrecht zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt, wie es in einer
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