Schöffenwahlen

Verantwortungsbewusste Bürger gesucht

Bewerbungen bis 21. April möglich

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stv
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Bad Mergentheim. Im Jahr 2023 finden die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. Die Städte und Gemeinden haben dabei die Aufgabe, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für Strafsachen gegen Erwachsene aufzustellen und nehmen Bewerbungen entgegen. Gesucht werden Bewerber, die in Bad Mergentheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Gewählt werden sollen in Bad Mergentheim insgesamt zwölf Personen, die am Amtsgericht Bad Mergentheim und am Landgericht Ellwangen/Jagst an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie als Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

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Schöffen sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen und die Wahrscheinlichkeit bewerten, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Sie müssen ihr Urteil aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Die erforderliche Lebenserfahrung eines Schöffen kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung im Umgang mit Menschen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.

Hohe Verantwortung

Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

In der Beratung mit Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte bewerben sich bis zum 21. April bei der Stadt Bad Mergentheim, Zentrale Dienste, Kerstin Odenbreit: Telefon 07931/ 57-1008, E-Mail: kerstin.odenbreit@bad-mergentheim.de. Unter www.bad-mergentheim.de sind das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt und zur Wahl (Such-Stichwort „Schöffenwahl“) zu finden. stv