Wo muss man im öffentlichen Raum eine Maske tragen und wo nicht. Die Verunsicherung ist groß – die FN fragten nach. „Rechtlich gilt in den Fußgänger-Bereichen des Stadtkerns aktuell keine allgemeine und generelle Maskenpflicht, die sich aus den Corona-Verordnungen ergibt. Sie besteht lediglich in Situationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann“, erklärte
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