Stadt Bad Mergentheim

Eine Stadtjägerin und zwei Stadtjäger ernannt

Stephan Lowin, Iris Konrad und Holger Konrad offiziell eingesetzt. Kontaktdaten auf der städtischen Homepage

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stv
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OB Udo Glatthaar (Dritter von links), Sachgebietsleiterin Sabine Stutz (links) und Fachbereichsleiter Christian Völkel (rechts) haben (von links) Stephan Lowin, Iris Konrad und Holger Konrad (Zweiter von rechts) im Neuen Rathaus offiziell als Stadtjäger für Bad Mergentheim eingesetzt. © Stadt Bad Mergentheim

Bad Mergentheim. Die Stadt Bad Mergentheim hat Iris Konrad als Stadtjägerin sowie Stephan Lowin und Holger Konrad als Stadtjäger eingesetzt.

Zuvor hatte die Verwaltung einen Aufruf gestartet, um entsprechend qualifizierte Personen für diese Tätigkeit zu finden. „Ganz herzlichen Dank dafür, dass Sie sich dieser zusätzlichen Aufgabe stellen“, sagte Oberbürgermeister Udo Glatthaar bei der offiziellen Einsetzung im Neuen Rathaus. Er würdigte auch, dass die Jägerin und die beiden Jäger in die dafür notwendige Zusatzqualifikation Zeit und Geld investiert hätten. Alle Bürgerinnen und Bürger in Kernstadt und Teilorten hätten nun direkte Ansprechpersonen bei Problemen mit Wildtieren im Siedlungsbereich.

In Baden-Württemberg können seit dem vergangenen Jahr so genannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden. Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Füchsen, Mardern oder Wildschweinen, wenn diese in den Siedlungsgebieten von Städten und Dörfern auftauchen – was immer wieder mal vorkommt. Vornehmliche Aufgabe von Stadtjägerinnen und Stadtjägern ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in diesen Wohnbereichen zu beraten und zu unterstützen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch wenn Tierseuchen abgewehrt werden müssen, dürfen Stadtjägerinnen und Stadtjäger die Schusswaffe einsetzen.

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Die Befugnisse beschränken sich dabei auf die Flächen der Gemarkung Bad Mergentheims, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf (also den so genannten „befriedeten Bezirk“).

Alle sonstigen Bereiche werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern betreut und bejagt. Wichtig zu wissen ist auch, dass Stadtjäger nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden.

Andere Tierarten – etwa Siebenschläfer, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere wie Hund und Katze – fallen nicht unter das Jagdrecht.

Im Zuge der Einsetzung verlasen Sabine Stutz, Sachgebietsleiterin Öffentliche Ordnung und Soziales, sowie der Fachbereichsleiter des Ordnungsamtes, Christian Völkel, auch die Sicherheitsbelehrung für die Stadtjäger. Stephan Lowin, Iris Konrad und Holger Konrad berichteten von den Inhalten der umfangreichen Weiter-Qualifizierung, die sie erfolgreich absolviert hatten. Zu dem Lehrgang mit acht Modulen und insgesamt drei Prüfungen habe beispielsweise eine eigene Schießprüfung nur für besondere Schuss-Situationen im innerstädtischen Bereich gehört.

Wer die Hilfe einer Stadtjägerin oder eines Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesen direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Stadt. Die Kontaktdaten der drei Personen sind unter www.bad-mergentheim.de im Online-Wegweiser unter „Stadtjäger“ zu finden oder per Eingabe von „Stadtjäger“ als Such-Stichwort. stv