Baden-Württemberg.In Baden-Württemberg war der Spielbetrieb bei den Amateur-Fußballern zunöchst bis zum 19. April eingestellt. Jedoch ist nun eine zeitlich unbefristete Aussetzung der Spielklassen von der Oberliga abwärts erforderlich, weil im Moment niemand sagen kann, wann wieder gekickt werden kann. Auch lässt die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg aktuell keine andere Möglichkeit zu. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen.
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