Leserbrief zu „Krach mit dem Papst, Druck von den Gläubigen“ (FN, 27. Februar).
Nach katholischem Verständnis ist die Leitungsvollmacht in der Kirche eine Vollmacht, mit der Christus die Apostel ausgestattet und in die Welt zu den Menschen gesandt hat. Diese Vollmacht wird in der katholischen Kirche durch Weihe sakramental an die Bischöfe weitergegeben.
Womit auch gesagt ist: Weil nach Überzeugung der katholischen Kirche (im Unterschied zu den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen) der Übertragung der Leitungsvollmacht in der Kirche göttliches, und nicht kirchliches Recht zugrunde liegt, kann die Übertragung der Leitungsvollmacht nicht verändert werden.
Auch nicht durch einen Beschluss der Bischofskonferenz, nicht einmal durch den Papst; und auch nicht, wie geplant, durch einen synodalen Ausschuss.
Auch dann, wenn Mehrheitsbeschlüsse einen für den einzelnen Bischof nicht bindenden Charakter haben, wird der einzelne Bischof doch unter Rechtfertigungsdruck gesetzt.
Auf jeden Fall wurde die vom Synodalen Weg geplante Einführung eines Synodalrätewesens ausdrücklich – auch von Papst Franziskus selbst – „sub forma specifica“, also kirchenrechtlich, in letzter Instanz und damit definitiv abgelehnt, weil mit den Rechtsgrundsätzen der katholischen Kirche nicht vereinbar.
Grundlage für diese Überlegungen ist ein Leserbrief, den der emeritierte Professor für Kirchenrecht, Dr. Winfried Aymans (München) an die Frankfurter Allgemeine Zeitung geschrieben hat (zu finden in der FAZ, Nummer 38 vom Dienstag, 14. Februar).