Steuergehilfe für den Staat

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Leserbrief zur FN-Berichterstattung über die Grundsteuererklärung:

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für bebaute Grundstücke, ursprünglich vier Monate ab Juli 2022, wurde erneut verlängert. Etwa 60 bis 70 Prozent haben die Erklärung erst abgegeben.

Der Staat hat vier Jahre gebraucht, das Programm zu erstellen, und der Bürger (als Steuergehilfe für den Staat) soll es in vier Monaten schaffen.

Doch noch vor Ablauf dieser erneut verlängerten Frist die nächste Aktion: Grundsteuererklärung für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Doch jetzt wird’s nicht ganz so einfach wie zuvor, haben viele doch 20 Grundstücke und mehr.

Innerhalb von zehn Wochen, also noch nicht einmal drei Monaten, soll für die Summe der Grundstücke eine Erklärung abgegeben werden. Doch jetzt wird’s auch noch komplizierter: Man muss überprüfen, ob alle Grundstücke erfasst wurden und gegebenenfalls ergänzen.

Dabei wäre es doch einfacher, zu bestätigen, dass zum Stichtag 1. Januar 2022 keine Grundstücke verkauft wurden; die wissen doch eh schon alles. Ob die Nutzung sich geändert hat, zum Beispiel Acker- in Grünland, ist ein anderes Paar Schuhe.

Konnte man bei der Wohnbebauung die Erklärung in zehn Minuten abgeben – vorausgesetzt, man hat die Tücken des Programms verstanden – dauert es jetzt länger. Man muss jetzt die Grundstücke erst einmal alle finden – sind sie zum Teil schon Jahre lang verpachtet, dann die Nutzung vor Ort überprüfen.

Je höher der Aufwand, desto kürzer wohl die Frist der Abgabe. Wohl dem, der noch Familienanbindung hat, erst recht, wenn man noch beides machen muss.

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Michael Steinmetz
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