Es gibt viele Arten von Gewalt: Verletzung der körperlichen und seelischen Unantastbarkeit, Verbot der Kontaktpflege, Mobbing, finanzielle Abhängigkeit, sexuellen Missbrauch, digitale Beschimpfung, Ausbeutung der Arbeitskraft, Zwangsheirat, Stalking, Genitalverstümmelung, vermeintlichen Minderwert des Geschlechts, Hautfarbe, ethnische Herkunft, Ehrenmorde, unabdingbaren Machtanspruch einer Religion, eines Staats, eines Volks.
Dort, wo die Regeln des menschlichen Miteinanders nicht eingehalten werden, dürfen wir nicht tatenlos zusehen und müssen mit den Betroffenen sprechen oder Hilfe vermitteln. Der erste Schritt ist mutig und offenbart unsere Menschlichkeit und Empathie.
Leid bleibt oft verborgen; wird aus Scham, Angst, Minderwertigkeitsgefühlen vor der Oberflächlichkeit der Mitmenschen versteckt.
Oftmals haben die Misshandelten das Gefühl, nichts Besseres verdient zu haben. Sie kennen aus ihrer eigenen Kindheit keinen anderen Umgang miteinander und dulden still. Gewalt geschieht auch vor unserer Haustüre. Die Kriminalstatistik der Partnerschaftsgewalt stellte fest: In 2019 gab es in Deutschland 115 000 weibliche Opfer. Das sind nur diejenigen, die zur Anzeige gebracht wurden.
Die FRA belegte, dass jede dritte der befragten Frauen körperliche oder sexuelle Übergriffe ab dem 16. Lebensjahr erlebt hat.
Unser Gesetz kann nur dort einschreiten, wo die Gewalt offenbar wird. Darum: machen Sie bei Kenntnis von Gewalt den Betroffenen Mut, ihr Schweigen zu brechen. Wir dürfen nicht wegschauen.