Erfreulicherweise sind die Nitratwerte im Zweckverband Wasserversorgung Grünbachgruppe weiter gesunken und haben den Grenzwert beinahe erreicht. Hierfür wurde auch die "Cultan" Düngung als nützend betrachtet.
Diese Frage sollte in einem über vier Jahre dauernden Versuch im Gebiet der Grünbachgruppe, unter Federführung und Finanzierung des Regierungspräsidiums Stuttgart, geklärt werden.
Er wurde als Vergleichsversuch von Cultan und Kalkammonsalpetervariante angelegt, um den Einfluss beider Düngersysteme auf den Nitratgehalt im Grundwasser zu prüfen.
Die Ergebnisse wurden 2008 veröffentlicht und waren für mich nach gründlichem Studium Anlass zu einer kritischen Stellungnahme, ob der Wertigkeit der Ergebnisse.
Das Regierungspräsidium ist weiterhin der Meinung, dass der so genannte "Cultan"-Versuch ordentlich erfolgte und die Cultandüngung eine grundwasserschonende Maßnahme ist und hat dies in der Zweckverbandsversammlung berichten lassen. Dem möchte ich nach wie vor entgegen halten: Schon der Begriff "Cultandüngung" ist irreführend und falsch.
Nach Professor Sommer kann von Cultandüngung, wie er im Getreidemagazin 2/08 schreibt, nur gesprochen werden, wenn ein Ammoniumdünger punkt- oder linienförmig - in den Wurzelraum der Pflanzen ausgebracht wird. "Dies ist eine Grundlage der Cultandüngung, die von vielen offensichtlich nicht verstanden wird", so Professor Sommer.
Auch im Versuchsplan vom 20. November 2001 ist, wie Professor Sommer fordert, eine punkt- oder linienförmige Injektion von Ammonium in den Boden vorgegeben. Dem steht die Aussage des Regierungspräsidiums im Schreiben vom 17. April 2008 entgegen, wonach eine Ausbringung des Düngers bei Winterraps mit dem Schleppschlauch geplant war.
Im Versuch wurde jedoch, statt des Ammoinumdüngers eine Ammonnitratharnstofflösung (AHL) verwendet, die auf einem Drittel der Fläche auch noch oberflächlich ausgebracht wurde.
Diese eklatanten Verstöße gegen die anerkannte Lehrmeinung und selbstgegebene Vorgaben verbieten es, von einer "Vergleichenden" Prüfung von Cultan und konventioneller N-Düngung", zu sprechen. Richtiger müsste es heißen "Ammonnitratharnstoff (AHS)-Kalkammonsalpeter (KAS) Vergleichsdüngung".
Die Versuchsanordnung genügt bei weitem nicht den Ansprüchen "gängiger Praxis" und erfüllt nicht die Vorgaben, die für die Erziehung brauchbarer Ergebnisse notwendig sind.
Bei der Auswahl der Versuchsgrundstücke ist zu bemängeln, dass nur beste ebene Böden mit Wertzahlen zwischen 65 und 72 Punkten ausgesucht wurden. Die vorherrschenden mittleren Böden wurden ebenso wenig berücksichtigt, wie die auswaschungsgefährdeten hängigen und steinigen Böden, die im Wasserschutzgebiet weit verbreitet sind.
Nach Aussage des Regierungspräsidiumswäre das überwiegende Wasserschutzgebiet auf 0,9 Meter Tiefe beprobbar, also auch als Versuchsfläche im beschriebenen Versuch brauchbar gewesen. Es verwundert daher sehr, dass keine repräsentative Auswahl der Grundstücke vorgenommen wurde, um ein brauchbares Versuchsergebnis zu erzielen. Streifenversuche bringen nur bedingt aussagekräftige Ergebnisse. Exaktversuche mit mehrfacher Wiederholung sollten vor allem dort Standort sein, wo es um vernünftige Verwendung staatlicher Gelder geht. Die Ausbringung von KAS mit dem Schleuderstreuer ist für eine exakte Verteilung der Dünger zu ungenau, kilogrammgenaue Rein-N-Mengen, verteilt auch noch auf zwei Streutermine sind mit diesem Verfahren nicht erreichbar. Die Ertragsmessung per Durchflussmessung verbietet sich, wenn hektarbezogen zehnkilogramm-genaue Ergebnisse verlangt werden. Selbst bei bester Kalibrierung streuen ältere Geräte um +/- fünf bis sechs Prozent, was bei einem angenommenen Ertrag von 50 Dezitonnen/Hektar zirka fünf Dezitonnen Unterschied bedeutet. Im Ertrag bringt der unzulänglich geführte Versuch kaum einen Unterschied zwischen des AHL- und KAS-Variante, die Qualität ist in der KAS-Variante beim Weizen besser.
Hinsichtlich der Auswaschung von Nitrat war die AHL-Variante an fünf Standorten geringer, an ebenfalls fünf Standorten höher als die KAS-Variante, betrachtet über die gesamte Versuchszeit.
Der Gesamtaustrag an Nitrat liegt im Durchschnitt bei der KAS-Variante um zwei Kilogramm/Hektar höher als bei der AHL-Variante, was aber angesichts des gravierenden Mängel bei der Versuchsanstellung und kaum prüfbaren biologisch/chemischen Umsetzungen im Stickstoffbereich wohl als gleich zu bewerten ist. Selbst das Regierungspräsidium erkennt, dass das Gesamtergebnis über den Versuchszeitraum statistisch nicht signifizant ist. Angesichts fundamentaler Mängel bei der Versuchsanstellung und geringe nicht gesicherte Unterschiede im Ergebnis im AHL-KAS-Vergleich sollte die fälschlich so genannte "Cultandüngung" nicht zu einer weiteren Bezuschussung mit Mitteln der Wasserverbraucher und der Steuerzahler berechtigen.
Es verwundert nicht, dass das Regierungspräsidium die gravierenden Ungereimtheiten, der von ihm gesteuerten und zu verantwortenten Versuchsanordnung kleinreden und als Ergebnis die so genannte "Cultandüngung" als "grundwasserschonende Methode", verkaufen will.