München/Berlin. Bewohner müssen den Einbau eines Funkwasserzählers dulden. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Ein Funkwasserzähler ermittelt den Wasserverbrauch per Ultraschall und übermittelt die Messergebnisse per Funk.
Ein Ehepaar wurde im Mai 2021 dazu verpflichtet, einem Beauftragten des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens Zugang zur Wohnung zu gewähren. Er sollte den bisherigen analogen Wasserzähler überprüfen und gegebenenfalls gegen einen digitalen Zähler austauschen. Das Ehepaar wandte sich mit einem Eilantrag dagegen. Sie hatten datenschutzrechtliche und gesundheitliche Bedenken.
Keine gesundheitlichen Bedenken
Das Gericht entschied: Das Paar muss den Einbau des Funkwasserzählers hinnehmen. Gegen den Einbau und Betrieb eines Funkwasserzählers bestehen weder datenschutzrechtliche noch gesundheitliche Bedenken.
Den Einbau kann man laut dem Gericht sogar als eine besonders schonende Art der Datenerfassung ansehen. Denn künftig muss zum Ablesen niemand mehr die privaten Räume betreten.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand entstehen durch den Betrieb von Funkwasserzählern auch keine unzumutbaren Gesundheitsgefahren, so das Gericht. Die Strahlenleistung sei im Vergleich zu einem Handy um ein Vielfaches niedriger. Funkwasserzähler werden in der Regel nicht in unmittelbarer Nähe zu den Bewohnern angebracht, sondern eher im Keller an der zentralen Hauswasserzuleitung. dpa