Recht

Kein Zugang zur Wohnung

Mieter entscheidet, ob für Inserat fotografiert wird

Von 
dpa
Lesedauer: 
Vermieter dürfen nicht ohne Zustimmung fotografieren. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

München. Sie ziehen aus und Ihre Mietwohnung wird weitervermietet, oder die Besitzerin oder der Besitzer will sie verkaufen? In diesen Fällen benötigen Vermieterinnen oder Eigentümer häufig aktuelle Bilder der Wohnung für das Inserat. Mieterinnen und Mieter sollten aber wissen: Gegen ihren Willen dürfen Vermieter, Eigentümer und auch Makler keine Fotoaufnahmen in der Mietwohnung machen. Darauf weist der Mieterverein München hin.

„Ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet allein der Mieter“, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. „Er ist während seiner Mietzeit alleiniger Besitzer der Wohnung und damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht.“

Immerhin möchte nicht jeder, dass im Internet seine Wohnungseinrichtung oder Einzelheiten aus der Privat- oder Intimsphäre zu erkennen sind.

Mehr zum Thema

Korruptionsverdacht

Durchsuchungen bei Immobilienriese Vonovia

Veröffentlicht
Von
dpa
Mehr erfahren
Politik

Nur Verlierer

Veröffentlicht
Von
Tobias Kisling
Mehr erfahren

Verweigern Mieterinnen und Mieter ihre Zustimmung zu Foto- oder auch Videoaufnahmen, brauchen sie also nicht etwa eine Kündigung zu fürchten. Sie sollten sich auch nicht von Drohungen mit Schadenersatz einschüchtern lassen. Mieterinnen und Mieter haben das Recht in dieser Angelegenheit laut dem Mieterverein auf ihrer Seite. dpa

Autor