Der eine Tiktokker stellt den neuen Burger einer Fast-Food-Kette vor, der andere schwärmt von einem Schokoriegel. Auf dem Weg zur Schule läufst du an einem Plakat mit Weingummi-Werbung vorbei und vor deiner Lieblingssendung im Fernsehen geht es um Schoko-Frühstücksflocken. Das ist viel zu viel Werbung für ungesunde Sachen, findet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es will Kinder davor schützen. Geplant ist ein Gesetz, das die Lebensmittelwerbung, die sich an Kinder richtet, genau regelt. Darum geht es: Ungesunde Ernährung kann krank machen. Das haben viele Studien bewiesen. Bestimmt hast du schon mal davon gehört, dass zu viel Zucker dick macht. Denn der Körper kann Zucker als Fett einlagern.
Außerdem gelten Lebensmittel, die viel Fett und Salz enthalten, als ungesund. Die Folgen sieht man schon sehr früh: In Deutschland gelten schon 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen als übergewichtig. Das sind 15 von 100. Damit es nicht noch mehr werden, will das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun die Werbung für ungesunde Nahrungsmittel einschränken. Das BMEL plant zum Beispiel, dass Werbung für ungesunde Sachen zwischen 6 und 23 Uhr im Fernsehen nicht mehr gezeigt werden darf.
Bestimmte Werbeplakate sollen nur noch mit Abstand von Schulen und Spielplätzen aufgestellt werden dürfen. Welche Lebensmittel das betrifft, wird vorher genau festgelegt.
Dafür gibt es das Nährwertprofil-Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO). „Es teilt Lebensmittel in verschiedene Kategorien ein“, erklärt eine Sprecherin des Ministeriums. Es geht dabei zum Beispiel darum, wie viel Gesamtfett, Zucker, Süßungsmittel und Salz in einem Lebensmittel drin sein dürfen. Weingummi-Werbung ist nach dieser Richtlinie nicht erlaubt, Reklame für Joghurt schon, wenn ein bestimmter Zuckerwert nicht überschritten wird.
Die geplante Regelung wird von vielen Experten für Ernährung begrüßt. Es gibt aber auch heftige Kritik zu dem Vorschlag. Einige Hersteller meinen, dass zu viele Produkte von der Werbung ausgeschlossen werden sollen. Ob und wann das Gesetz kommt, steht noch nicht fest. Nun wird darüber erst einmal in den Bundesländern beraten. Anschließend muss der Bundestag in der Hauptstadt Berlin entscheiden.