Schöffengericht Für Sauberkeit an Schulen zuständiger Sachbearbeiter „hielt die Hand auf“
Kein Fall für eine Bewährungsstrafe
Archivartikel
Würzburg.„Wer im öffentlichen Dienst die Hand aufhält, darf anschließend von der Justiz nicht nur gestreichelt werden“: Das sagte Richter Thomas Behl als Vorsitzender eines Schöffengerichts. Das bedeutete für einen wegen Bestechlichkeit angeklagten ehemaligen Mitarbeiter der Würzburger Stadtverwaltung: Zwei Jahre und fünf Monate Haft ohne Bewährung für Bestechlichkeit im Umfang von 3600 Euro, übergeben
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© Fränkische Nachrichten, Montag, 30.12.2019