Kommunalwahlen Nominierungen für Ortschaftsräte
Nach Grundsätzen der Mehrheitswahl
Archivartikel
Werbach.Zur Wahl des Ortschaftsrats in den Ortschaften Werbach, Gamburg, Wenkheim, Niklashausen, Werbachhausen und Brunntal am Sonntag, 26. Mai, ist jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.
Die Wahlen finden deshalb nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es kann jede wählbare Person gewählt werden; die Wähler sind also nicht an die vorgeschlagenen Bewerber/Bewerberinnen
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© Fränkische Nachrichten, Donnerstag, 18.04.2019