CDU-Stadtverband Tauberbischofsheim Das Kreisparteigericht in Stuttgart begründet seinen Beschluss, die Delegiertenwahl für ungültig zu erklären, dezidiert
CDU Tauberbischofsheim: Drei Wähler waren nicht stimmberechtigt
Weil die Delegiertenwahlen knapp ausgingen, können eine, zwei oder drei Stimmen das Ergebnis verändern. Mindestens drei Wähler, stellt das Parteigericht fest, waren nicht stimmberechtigt.
Tauberbischofsheim.Nach der mündlichen Verhandlung in Stuttgart am 3. Dezember, folgte der schriftliche Beschluss des Kreisparteigerichts der CDU Nordwürttemberg mit Datum vom 18. Dezember. Der Beschluss ging den Verfahrensbeteiligten am Tag vor Heiligabend zu (wir berichteten). Er liegt der Redaktion dieser Zeitung vor. Darin begründet das Gericht dezidiert, warum es dem Quartett der Wahlanfechter recht gibt
...Jetzt einfach anmelden und 5 Artikel pro Monat kostenlos lesen!