Ab dem 15. November
Sperrfrist für Düngemittel
Archivartikel
Neckar-Odenwald-Kreis.Für den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis wird wie angekündigt eine Allgemeinverfügung über die Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland erlassen.
Der Verbotszeitraum für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten, ausgenommen Festmist von Huf-und Klauentieren oder Komposte, gilt vom 15. November bis zum 14. Februar festgelegt. In diesem Zeitraum ist es untersagt,
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© Fränkische Nachrichten, Dienstag, 16.10.2018