Auf Grüngutplätzen
Illegale Ablagerungen sind verboten
Archivartikel
Neckar-Odenwald-Kreis.Nach Angaben der KWiN wurden wieder vermehrt falsche oder illegale Abfälle auf Grüngutplätzen abgelagert. Daher der Hinweis: Grüngutplätze sind nur für Bürger der Standortgemeinden vorgesehen. Gewerbetreibende dürfen nicht anliefern. Gebracht werden dürfen Baum-, Strauch- und Heckenschnitt ohne Draht oder Kunststoffschnüre sowie Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub.
Das Ablagern von
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© Fränkische Nachrichten, Dienstag, 15.12.2020