Corona-Verordnung Land macht Rolle rückwärts
Zahnärzte behandeln weiter
Archivartikel
Main-Tauber-Kreis.Nach Gesprächen mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das baden-württembergische Sozialministerium über Ostern Auslegungshinweise zu Paragraf 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung erarbeitet. Der Paragraf regelt während der Pandemie die zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund-
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© Fränkische Nachrichten, Mittwoch, 15.04.2020