Arbeitsagentur Es geht um Kurzarbeitergeld
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Odenwald-Tauber.Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit einführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit.
Nachdem die
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© Fränkische Nachrichten, Montag, 07.09.2020