Rechtsstreit Richter empfiehlt den Parteien in Sachen „Hohenloher Landschwein“ einen Vergleich / Albrecht Löblein: „Fleischpanscherei“ benachteiligt die Ehrlichen
Nach „Hetzkampagne“ soll Ruhe einkehren
Archivartikel
Knifflige Rechtslage beim Verfahren ums Hohenloher Landschwein. Die Metzgerei Setzer lässt sich auf Vergleichsverhandlungen ein.
Schäbisch Hall/Stuttgart. Wer darf mit dem Begriff „Hohenloher Landschwein“ werben? Meilenweit auseinander lagen die Positionen der Parteien vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH), vertreten durch
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© Fränkische Nachrichten, Montag, 18.02.2019