Sanierung in Gerichtstetten
Ausgleichsbeträge sind nicht zu zahlen
Archivartikel
Hardheim.Durch die Ortskernsanierung in Gerichtstetten wurde für jedes grundsätzlich beitragspflichtige Grundstück eine Wertsteigerung ermittelt. Diese sei allerdings nach den Vorgaben der rechtlichen Grundlagen und unter Berücksichtigung der speziellen Verhältnisse in Gerichtstetten als geringfügig anzusehen. Mit zu erwartenden Ausgleichsbeiträgen in Höhe von maximal 29 407 Euro für 95 Grundstücke
...Sie sehen 44% der insgesamt 918 Zeichen des Artikels
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Jetzt einfach anmelden und 5 Artikel pro Monat kostenlos lesen!
© Fränkische Nachrichten, Mittwoch, 10.04.2019