Bei Beerdigungen
Trauerhallen stehen zur Verfügung
Archivartikel
Buchen.Die Corona-Verordnung hatte auch Auswirkungen auf Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen, die nur noch im engsten Familien- und Freundeskreis stattfinden durften. Nun tritt zum 1. Juli die neue Corona-Verordnung mit einigen Lockerungen in Kraft. Trauerfeiern, Beerdigungen und Beisetzungen unter freiem Himmel sind ab 1. Juli ohne eine generelle Obergrenze der Anzahl an teilnehmenden
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© Fränkische Nachrichten, Mittwoch, 01.07.2020