Recht

Sterbehilfe neu regeln

Bundestag will ethische Frage mit Gesetz lösen

Von 
Stefanie Ball
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Bis zur Sommerpause soll der Bundestag das neue Gesetz beschließen.

Berlin. Der Deutsche Bundestag will die Sterbehilfe neu regeln. Drei Gesetzentwürfe liegen dazu vor, klare Mehrheiten haben sich noch nicht gebildet. Zurzeit laufen Gespräche, ob die zwei liberaleren Initiativen zusammengelegt werden können.

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz gekippt, das Sterbehilfevereine verbietet. Das Verbot verstoße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, urteilten die Richter. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben schließe das Recht, sich selbst zu töten und dafür Hilfe bei Dritten zu suchen, ein. Seitdem ringen die Abgeordneten um eine Lösung. Eine Entscheidung bis Ende März, wie ursprünglich geplant, gilt inzwischen als unrealistisch, bis zum Beginn der Sommerpause soll aber eine Neuregelung gefunden sein. Die generelle Straffreiheit für die Beihilfe zur Selbsttötung, wie sie in Deutschland schon immer gilt, ist in Europa die Ausnahme. In den meisten EU-Ländern ist es strafbar, jemandem bei einem Suizid zu helfen.

Vielen Bundestagsabgeordneten geht es vor allem darum, dass das Selbstbestimmungsrecht in allen Lebenslagen sichergestellt wird.

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