Niederstetten. Das Landratsamt Main-Tauber nimmt im Fall der suspendierten Heike Naber seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zurück. Damit kann die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) vom 27. Oktober 2022 eintreten und Bürgermeisterin Naber im Anschluss wieder in ihr Amt zurückkehren. Diese Entscheidung hat das Landratsamt in der laufenden Woche sowohl dem Rechtsbeistand der Bürgermeisterin als auch dem Amtsverweser Simon Michler und jetzt den ehrenamtlichen Bürgermeisterstellvertretern mitgeteilt. Der Landrat ruft zur „professionellen Zusammenarbeit“ auf.
Naber darf zurück ins Rathaus
Beschwerde wird zurückgenommen
Kommentar Amt drückt die Resettaste