Tauberbischofsheim. Die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim vor mehr als drei Jahren ist ungültig. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Dienstag und gab damit einer Bürgerin der Stadt im Main-Tauber-Kreis recht, die gegen die Wahlen vom 26. Mai 2019 Einspruch erhoben hatte.
Auch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte der Klage bereits stattgegeben (die FN berichteten). Das Land Baden-Württemberg ist damit verpflichtet, die Wahl der Gemeinderäte für unwirksam zu erklären.
Die Berufung des Landes sowie der Stadt gegen das Urteil der Vorinstanz wurde zurückgewiesen, wie der VGH am Dienstag weiter mitteilte. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wie es in der Kommune nun weitergeht, blieb zunächst offen. Bild: dpa