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Staatsanwaltschaft Mosbach: Geldbußen gegen Bundeswehroffiziere des Standortes Hardheim

Unerlaubter Umgang mit Asbestabfällen

Hardheim/Külsheim. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat mit Zustimmung des Amtsgerichts Tauberbischofsheim gegen drei Bundeswehr-Offiziere des Standortes Hardheim Geldbußen in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt. Es besteht der Verdacht, dass sich die Offiziere beim Abbruch eines asbesthaltigen Daches an einer Bundeswehrliegenschaft am Standort Külsheim des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Asbestabfällen strafbar gemacht und gegen das Chemikaliengesetz sowie die Gefahrstoffverordnung verstoßen haben. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft in Mosbach auf Anfrage bekanntgab, war beim Abbruch des Daches "kein Fachbetrieb zur Durchführung der Arbeiten beauftragt worden", sondern die Arbeiten seien "bundeswehrintern" durchgeführt worden. Dabei seien Sicherheitsregeln im Umgang mit asbesthaltigen Materialien außer Acht gelassen worden, so Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering.

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